| Zum Inhalt springen. | Zur Navigation springen. |
In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des Angelns bei sich zu führen.
Mit der Ausstellung des Fischereischeines wird dem Angler die Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fisch bestätigt. Er hat die im Tierschutzgesetz geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres nachgewiesen.
Fischereischeinpflicht besteht mit dem vollendeten 10. Lebensjahr. Für Touristen gibt es einen begrenzt gültigen Tourismusfischereischein, den Sie in vielen Touristinformationen erhalten.
Was benötige ich über den Fischereischein hinaus?
Der Fischereischein ist der Sachkundenachweis für den Angler. Um in einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt. Diese Seiten dienen der Information zu geltenden Gesetze und Verordnungen zur Ausübung des Angelfischens in Mecklenburg-Vorpommern.
Information: Handbuch für Angelvereine des LAV M-V e.V.
Das Angelwetter vom Deutschen Wetterdienst (DWD) informiert über sieben Tage im Voraus, bei welchen meteorologischen Parametern wie Mondscheindauer, Temperatur, Niederschlag, Windrichtung oder Luftdruck welcher Fisch am besten beißt.
Herzstück ist der Beißindex mit so genannten Beißlust-Kennziffern von 0 (fast aussichtslos) bis 10 (bestmögliche Erfolgsaussichten) für 17 einheimische Fried- und Raubfischarten.
Funktionsweise:
Fax-Abruf-Nummern einiger Gebiete (Kosten: 0,62 Euro/ Minute):
Weitere Informationen und Fax-Abruf-Nummern: www.dwd.de
DWD-Außenstelle Schleswig: Tel. 04621 - 951 10