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Müritz-Elde- und Stör-Wasserstrasse, Schweriner See, Müritz


Schweriner See - Revierinformationen

Geschwindigkeitsbegrenzung: 25 km/h auf dem Schweriner See, im Uferbereich 8 km/h, im Stangengraben, Werderkanal, Langen Graben und auf der Stör 6 km/h. Die Bezeichnung des rechten und linken Ufers erfolgt auf dem Schweriner See in Fließrichtung der Stör, also entgegengesetzt der Kilometrierung. Die Gefahrenpunkte „Großer Stein“, „Krummer Berg“ und Rakow“ sind mit schwarz-gelben Kardinalszeichen gekennzeichnet, die nach Himmelsrichtungen ausgelegt sind und die jeweilige Passierseite angeben. Dabei sind „Großer Stein“ und „Rakow“ als viereckiger Gefahrenbereich ausgetonnt und in jedem Fall weiträumig zu umschiffen. Badebereiche auf den Schweriner Gewässern, wie z.Bsp. Zippendorf, Kalkwerder, Retgendorf

sind durch gelbe Tonnen abgegrenzt. Diese gesperrten Bereiche dürfen von keinem Schwimmkörper, auch nicht von Surfern oder Paddlern befahren werden. Die Klappbrücke in Plate (Durchfahrtshöhe bei geschlossener Brücke 1,6 m) öffnet für Sportboote in der Saison von 7.00 bis 19.00 Uhr alle zwei Stunden. Die Klappbrücke in Banzkow öffnet bei Bedarf.

WSP- Station Schwerin: Tel. 0385/ 5 55 76-0;

Auskunft Schwerin- Information: Tel. 0385/ 5 92 52 12

WSA Lauenburg ABZ Parchim: Tel. 03871/ 45103-0

Schweriner Seen: Häfen/ Marinas und Anbieter
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